Diese Windkraftanlagen bedrohen die vorhandenen Vögel und Fledermäuse.
Nach unserer Einschätzung geht von den geplanten Windenergieanlagen ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für im Plangebiet bedrohte/ gefährdete Arten aus. Dieses wird durch die bereits in unmittelbarer Nähe stehende Hochspannungsleitung gegenüber anderen Windkraftstandorten noch erhöht, da hier zusätzliche Ausweichmannöver etc. den Vögeln abverlangt werden.
Die geplanten Windenergieanlagen bedrohen unserer Meinung mehrere Arten bezüglich des Störungsverbotes und Beschädigungs-/ Zerstörungsverbotes von Fortpflanzungs-/ Ruhestätten nach BNatSchG
So würde eine Errichtung der geplanten WEA neben Fledermäusen insbesondere die Kranich, Gänse, Schwarzstorch und Goldregenpfeifer – Rastplätze betreffen. Da Kraniche und Goldregenpfeifer ein ausgeprägtes Meidungsverhalten gegenüber WEA bei Rastplätzen besitzen. Im aktuellem Leitfaden des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW werden hier beispielsweise 1350m Abstand genannt. Bei den hier geplanten Anlagen handelt es sich zudem um höhere Anlagen mit größerem Flügeldurchmesser, welcher das Meidungsverhalten vermutlich noch erhöht.




Gemeinsam für den Artenschutz und Erhalt des windkraftfreien Korridors in der Kulturlandschaft Empter Mark
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